Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind nicht Adressaten dieses Angebots.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge der Reemento GmbH im Bereich AI-Governance, Copilot Readiness, Microsoft-365-Governance, Kontrollsysteme, Evidence-Strukturen, Workshops, Assessments, Umsetzungsunterstützung, Review-Leistungen und begleitende Beratungsleistungen.
2. Vertragsschluss
Angebote von Reemento GmbH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsgegenstand
Gegenstand der Leistungen ist die im jeweiligen Angebot, Leistungsbeschrieb oder Projektauftrag definierte Unterstützung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Reemento GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine behördliche Genehmigung, keine Zertifizierung und keine Freigabeentscheidung Dritter.
Rechtliche Bewertungen, verbindliche aufsichtsrechtliche Auslegungen oder anwaltliche Einschätzungen sind nicht Gegenstand der Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von Reemento GmbH.
5. Termine und Leistungsfristen
Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist in jedem Fall die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Zusätzliche Leistungen, Change Requests oder Mehraufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet.
7. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vorlagen, Methoden, generische Frameworks, Know-how, Konzepte und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben bei Reemento GmbH.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, beachten die Parteien die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung werden gesondert geschlossen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
10. Abnahme
Soweit Arbeitsergebnisse einer Abnahme bedürfen, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme erklärt, die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter konkreter Benennung wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert.
11. Gewährleistung
Bei Mängeln leistet Reemento GmbH nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nachvollziehbar zu dokumentieren. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
12. Haftung
Reemento GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Reemento GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Laufzeit und Kündigung bei Retainern
Für laufende Retainer- oder Supportleistungen gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, können solche Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Bielefeld.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.